Hausordnung
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UNSERE HAUSORDNUNG
Das harmonische Zusammenleben, die erfolgreiche Zusammenarbeit und die Erreichung der Bildungsziele einer Schule sind nur möglich, wenn alle Beteiligten aufeinander Rücksicht nehmen, höflich und hilfsbereit sind. Die Beachtung dieser Grundregeln des Zusammenlebens ist für das Schulklima ebenso wichtig wie das pflichtgemäße Befolgen erlassener Anordnungen. Um aber einen reibungslosen Ablauf des täglichen Schullebens zu gewährleisten, ist ein Ordnungsrahmen notwendig, den alle an der Schule Beteiligten beachten.
Deshalb erlässt der Schulleiter unter Mitwirkung des
Schulträgers und der Schulkonferenz folgende Hausordnung:
- Der Einlass zur ersten Unterrichtsstunde erfolgt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
- Die Garderobe ist an der dafür vorgesehenen Garderobeleiste abzulegen und das Eigentum der Mitschüler zu achten.
- Der Klassenwechsel erfolgt zügig und diszipliniert. Fachunterrichtsräume betreten die Schüler nach den großen Pausen nur in Begleitung des jeweiligen Fachlehrers.
- Der Aufenthalt in anderen Klassenräumen ist während der Pausen untersagt. Mit dem Vorklingeln begeben sich alle Schüler auf ihre Plätze und bereiten sich auf die Unterrichtsstunde vor.
- Ist eine Klasse beim Stundenklingeln ohne Fachlehrer, so meldet dies der Klassensprecher nach 5 Minuten in der Schulleitung.
- Im Unterricht ist das Trinken von Wasser und verdünnten Fruchtsäften erlaubt, wenn dies in dezenter und angemessener Form geschieht. In den Fachräumen ist Essen und Trinken untersagt.
- In den Hofpausen ist auf Weisung des aufsichtführenden Lehrers der jeweilige Pausenhof aufzusuchen.
- Jede Klassengemeinschaft ist für Ordnung und Sauberkeit im Unterrichtsraum verantwortlich. Beim Verlassen des Klassenzimmers am Ende des Unterrichts sind die Fenster zu öffnen, die Jalousien hochzuziehen, das Licht zu löschen, die Tafeln nass zu reinigen und herumliegendes Papier und andere Abfälle (auch aus den Ablagen unter den Tischen!) in die dafür aufgestellten Behälter zu geben. Die Stühle werden auf die Tische gestellt und die Jalousien hochgezogen. Verantwortlich für diese Aufgaben sind die Klassenordner. Der zuletzt unterrichtende Lehrer kontrolliert diese Maßnahmen.
- Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände sofort zu verlassen. Schüler die mit dem Bus Richtung Saalfeld fahren, müssen bis 12:00 bzw. 13:00 Uhr unter Aufsicht bleiben.
- Der Aufenthalt in den Klassenzimmern außerhalb der Unterrichtszeit ist nicht gestattet. Nur bei Wartezeiten können die Klassenräume zur Verfügung stehen.
- Alle Beteiligten sind für die pflegliche Behandlung der Einrichtungsgegenstände und für die Sauberkeit des Schulgebäudes, des Schulgrundstücks und der sonstigen im Rahmen schulischer Veranstaltungen besuchten Einrichtungen verantwortlich. Papier, Wertstoffe und Abfälle sind in die entsprechenden Behälter zu werfen. Schuldhafte Verunreinigungen und Beschädigungen verpflichten zu Schadenersatz und können Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen. Schäden sind sofort im Sekretariat zu melden.
- Alle Schüler befolgen Weisungen der Pädagogen, technischen Angestellten und Ordnungsdienste. Bei ungerechtfertigt erscheinenden Weisungen besteht das Recht der Beschwerde beim Schulleiter oder seinem Stellvertreter.
- Während des Unterrichts, in den Pausen und Freistunden ist das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet. Sollte jemand aus gesundheitlichen Gründen die Schule verlassen müssen, ist die Einverständniserklärung der Eltern im Sekretariat einzuholen und der zuständige Lehrer zu informieren.
- Das Rauchen und die Aufnahme von Rauschmitteln sowie Koffein- Energydrinks sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Die Schule übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge.
- Damit in der Schule ein Klima entstehen kann, das von Toleranz und gegenseitigem Respekt getragen ist, ist das Tragen von Kleidungsstücken, die die Würde anderer herabsetzen oder andere provozieren können und die Gewalt verherrlichen bzw. für Drogen werben, nicht erlaubt. Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen gestattet.
- Bilder, Plakate usw. dürfen im Klassenzimmer nur mit Zustimmung des Klassenleiters angebracht werden.
- Politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen und auf dem Schulgelände ist nicht zulässig.
- Das Verteilen von Druckschriften und Anbringen von Plakaten innerhalb der Schulanlage bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Schulleiter.
- Um die Diebstahlgefahr herabzusetzen, ist es verboten, Geld oder Wertgegenstände in Taschen und Kleidern zu lassen, die in unbeaufsichtigten Räumen abgelegt werden. Dies gilt besonders für die Umkleideräume im Sportbereich. Es wird dringend geraten, keine größeren Geldbeträge, technische Geräte usw. mit in die Schule zu bringen. Schadenersatz durch die Schule ist ausgeschlossen.
- Alle Handys sind beim Fachlehrer vor der ersten Stunde abzugeben und werden auf einer Liste erfasst. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde teilt der entsprechende Fachlehrer die Endgeräte wieder aus. Bei Verstoß wird das Handy eingezogen und nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
- Die Verbreitung von Inhalten, die ethischen bzw. demokratischen Grundsätzen widersprechen, ist nicht erlaubt. Bild- und Tonaufzeichnungen sind ohne Genehmigung des Schulleiters verboten. Bei Verstößen ist mit Ordnungsmaßnahmen bzw. strafrechtlichen Folgen zu rechnen.
- Die Zubereitung von Speisen und Getränken ist in den Klassenräumen aus hygienischen und Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- Unfälle auf dem Schulgelände, auf dem Schulweg und bei anderen Schulveranstaltungen sind unverzüglich dem Sekretariat zu melden. Bei Feueralarm sind die aushängenden Alarmpläne zu befolgen.
- Für gesellschaftliche Veranstaltungen gelten diese Regeln analog.
- Für die Turnhalle und die Fachräume gelten besondere Regelungen.
Lichte, den 23.04.2024
J. Bergmann
- Schulleiterin -